Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unser "Kleingedrucktes"

Tätigkeitsbereich und Arbeitszeitraum

Der Auftragnehmer ist im Bereich Consulting, Fotografie, Grafik und App/Web-Development tätig. Der Hauptarbeitszeitraum erstreckt sich über acht Wochen nach Beauftragung. Die Arbeitszeiteinteilung obliegt dem Auftragnehmer selbst. Als Fertigstellungstermin wird der Kalendertag einen Monat nach Beauftragung festgelegt. Dieser Fertigstellungstermin ist für den Auftragnehmer nicht verbindlich, sofern er aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann.

Technische Kompatibilität

Unterstützte Systeme für Websites:
Microsoft Windows, Apple OS, Google Android und Apple iOS.

Unterstützte Browser für Websites:
HTML5-fähige A-Grade-Browser (IE, Chrome, Firefox und Safari)der neuesten Generation in ihrer aktuellen Hauptversion und der vorherigen.

Zahlungsweise

Sämtliche Beträge verstehen sich inklusive aller Abgaben.
Für alle Rechnungen gilt ein Zahlungsziel von 15 Tagen ohne Abzug.

Bei unvorhergesehenen Verzögerungen erhält der Auftragnehmer das Recht Abschlagszahlungen nach Arbeitsfortschritt zu stellen. In Folge geschieht die Rechnungsstellung grundsätzlich nach Leistungsstand als Abschlagszahlung.

Nebenkosten

Das Angebot beinhaltet anfallende Telefongebühren und Büroverbrauchsmaterialien. Durch den Auftraggeber entstehende Fremdkosten werden angekündigt und gemäss Nachweis separat in Rechnung gestellt.

Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

Das Angebot unterliegt der Geheimhaltung und darf nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht verbreitbares, nur an den Endkunden übertragbares, unkündbares Nutzungsrecht ein. Geleistete Arbeiten dürfen nur für die in diesem Angebot beschriebene(n) Domain(s) bzw. genannte(n) Veranstaltung(en) genutzt werden. Im Falle einer Veranstaltung ist das Nutzungsrecht auf den Veranstaltungszeitraum zeitlich beschränkt.

Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Software, insbesondere deren Objekt- und Quellcode in allen Entwicklungs-, Zwischen- und Endstufen und die zugehörigen Dokumentationen, sowie auf sonstige für die Ausübung der Nutzungsrechte notwendige Materialien wie beispielsweise Analysen, Lasten- bzw. Pflichtenhefte, Konzepte und Beschreibungen.

Pflichten des Auftragnehmers

Die Pflichten des Auftragnehmers sind in den jeweiligen beauftragten Angebotsposten definiert und detailliert aufgelistet, welches die Grundlage des Vertrages bildet. Die Entwicklung findet ausschliesslich auf einer Testumgebung des Auftragnehmers statt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf der Testumgebung die Abnahme des Projektes zu ermöglichen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf schriftliche (auch elektronische) Kommunikation innerhalb von drei Werktagen eine Rückmeldung zu geben.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Inhalte zur Verfügung, die vom Auftragnehmer verwertet werden. Zu den vom Kunden in digitaler Form bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Basismaterialien wie Texte, Bilder, Grafiken und Logos.

Während der Herstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile des Projektes zur Teilabnahme vorzulegen. Entsprechen die einzelnen Bestandteile den vertraglichen Anforderungen, ist der Auftraggeber zur Teilabnahme verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, in bis zu drei Werktagen auf schriftliche (auch elektronische) Kommunikation des Auftraggebers zu antworten.

Verschwiegenheit

Über alle nicht allgemein bekannten Firmenangelegenheiten vom Auftragnehmer und des beteiligten Auftraggebers ist gegenüber Aussenstehenden und Unbeteiligten Verschwiegenheit zu wahren. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten anderer Firmen, mit denen die Unternehmen wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden sind und dauert über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus an.

Vertragsverstoss

Im Falle eines Verstosses gegen die Nutzungsrechte oder die Verschwiegenheitserklärung hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des Auftragsvolumens an den Auftragnehmer zu zahlen.

Diesem bleibt die Geltendmachung eines etwaig höheren Schadensersatzanspruchs und einer strafrechtlichen Verfolgung gegenüber des Auftraggebers ausdrücklich vorbehalten.

Gewährleistung und Haftung

Für Mängel der Webseite haftet der Auftragnehmer nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf den Inhalt der Webseite stützen und verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

Änderungen und Ergänzungen

Für Arbeiten zu diesem Projekt, die über den angegebenen Umfang hinausgehen, insbesondere Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfanges, bietet der Auftragnehmer eine Abrechnung pauschal oder nach Aufwand. Bei Leistungen nach Aufwand gilt der in diesem Angebot festgelegte Stundensatz und darauf bezogene Rechnungen werden mit einem Stundennachweis ausgeliefert. Mehrleistungen werden durch den Auftragnehmer im Vorfeld angezeigt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag und die Änderungen sowie Ergänzungen sind auch für die jeweiligen Rechtsnachfolger beider Parteien bindend.

Updates und Addons

Erweiterungen („Addons“) oder Aktualisierungen bzw. Wartungsarbeiten („Updates“) sind, nach Beendigung des Projektes, im Angebot nicht inbegriffen. Für diese Zusatzarbeiten sollte der Auftraggeber jährlich ein kleines Budget einplanen (je nach Projektumfang circa 10% dieses Auftrages). Entweder wird auf Anfrage vom Auftragnehmer ein kleines separates Angebot erstellt, oder es wird ein Wartungsvertrag („SLA“) zwischen beiden Parteien abgeschlossen.

Abnahme und Lieferung

Alle zur Darstellung und Funktionalität benötigten Dateien zur produktiven Inbetriebnahme der Webseiten werden geliefert. Geliefert wird als ZIP oder auf einem gemeinsamen Server.

Für Design und Funktion der Website stehen dem Auftraggeber drei Korrekturschleifen zur Verfügung.

Die Übergabe findet entweder durch die Lieferung der ZIP oder durch Installation auf dem Server des Auftraggebers statt, nachdem die Zugangsdaten bereitgestellt worden sind, sowie mögliche Anpassungen aufgrund von technischen Unterschieden an der Server-Umgebung eingestellt worden sind (bei Mehraufwand von mehr als einer Stunde wird im Rahmen der Zusatzvereinbarungen nachberechnet).

Stunden- bzw. Tagessätze

Der Stundensatz und Tagessatz für die Arbeiten beträgt: 
Stundensatz CHF 125.– und dadurch resultierender Tagessatz CHF 1'000.– exkl. MwSt.

Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Formulierung tritt diejenige Gesetzeskonforme ein, die in Sinn und Aussage der hier niedergeschriebenen am nächsten kommt.